IMPRESSUM

Angaben gemäß § 5 TMG:

Pioneer Aircraft GmbH

Winterswijkerstraße 59
48691 Vreden

 info@pioneer-aircraft.de

Telefon: 0 2564 39 68 00

Inhaltlich verantwortlich: Ronny Groeneveld
Geschäftsführer: Ronny Groeneveld

 

Quelle: www.e-recht24.de

 

Konzept und Realisierung
www.itm-design.com
info@itm-design.com

 

VERKAUFSBEDINGUNGEN

A. BESTELLUNGEN, ZAHLUNGEN UND LIEFERUNGEN

Das Angebot ist 30 Tage gültig (sofern nicht anders angegeben) und die Preise sind ohne Mehrwertsteuer. Die Angebotsannahme/Bestellung muss unterschrieben und in schriftlicher Form an Pioneer Aircraft geschickt werden.

Das voraussichtliche Lieferdatum wird in der Auftragsbestätigung angegeben. Er beginnt mit dem Zahlungseingang der Anzahlung und kann nicht als fixes Lieferdatum angesehen werden.

Auftragsänderungen können innerhalb von 30 Tagen nach Auftragsbestätigung in schriftlicher Form beantragt werden, vorausgesetzt, dass sie durch eine schriftliche Genehmigung von Pioneer Aircraft akzeptiert werden müssen.

Preise von Produkten, die Euro-Dollar-Schwankungen unterliegen, wie Garmin und Dynon, können geändert und aktualisiert werden.

Nicht standardisierte Flugzeugkonfigurationen müssen von Pioneer Aircraft geprüft werden und sind genehmigungspflichtig.

Pioneer Aircraft behält sich das Recht vor, technische Änderungen vorzunehmen, die den Gegenstand des Verkaufs nicht wesentlich beeinflussen.

Pioneer Aircraft behält sich das Recht vor, keine Optionen zu installieren, die das Leergewicht der Zulassungsbestimmungen des Landes überschreiten.

Pioneer Aircraft behält sich das Recht vor, die Seriennummer des Flugzeugs während der Produktion zu ändern. Der Käufer ist berechtigt, vor der Zahlung des Restbetrags einen Nachweis über die Fertigstellung seines Flugzeugs (Fotos) zu verlangen.

Der Restbetrag des vereinbarten Preises sowie die zusätzlichen Kosten müssen vor der Abholung und in jedem Fall innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Proforma-Rechnung in voller Höhe bezahlt werden.

Jeder Zahlungsverzug führt zur Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlichen Zinsen in Höhe des jeweils von den Deutschen Gesetzen zur Umsetzung der Richtlinie 2011/7/EU festgelegten Satzes, unbeschadet des Rechts von Pioneer Aircraft den Ersatz weiterer Schäden zu fordern.

Der Käufer ist berechtigt, das Flugzeug innerhalb von 8 Tagen nach dem mitgeteilten Verfügbarkeitsdatum am Lieferort zu überprüfen.

Nach vollständiger Bezahlung des Preises, und die Nachricht über die Fertigstellung des Flugzeuges, hat der

Käufer eine Frist von 30 (dreißig) Tagen ab den vereinbarten Zahlungsbedingungen, um das Flugzeug abzuholen. Bei verspäteter Abholung des Flugzeugs nach den oben genannten 30 Tagen ist der Käufer zur Zahlung der Hangargebühren in Höhe von € 200 (Euro zweihundert) pro Monat verpflichtet.

Bei verspäteter Zahlung des Preises - nach Ablauf von vier Monaten ab dem mitgeteilten Verfügbarkeitsdatum - behält sich Pioneer Aircraft das Recht vor, den entsprechenden Auftrag unverzüglich zu kündigen und das Produkt an einen Dritten weiterzuverkaufen sowiebereits vom Käufer erhaltene Beträge als Teilkompensation für die Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen seitens des Käufers einzubehalten, unbeschadet des Rechts von Pioneer Aircraft, den Ersatz weiterer Schäden zu fordern.

Ersatz weiterer Schäden zu fordern.

Die Lieferbedingungen sind "ab Werk" in den Räumlichkeiten von Alpi Aviation, Pordenone, Italien gemäß EXW

Intercoms 2020. Oder, wenn vereinbart, „ab Flughafen Stadtlohn-Vreden“ Die Verantwortung für Verlust oder

Beschädigung geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Käufer über. Eventuelle Reklamationen im

Zusammenhang mit der Lieferung sollten vom Käufer direkt an den Spediteur gerichtet werden, auch wenn dieser von Pioneer  Aircraft und oder Alpi Aviation beauftragt wurde.

Der Versand (falls gewünscht) wird gesondert in Rechnung gestellt, und Pioneer Aircraft übernimmt in dieser Hinsicht keine Verantwortung.

Die Kosten für die Registrierung des Flugzeugs und die dazugehörigen Dokumente sind nicht im Angebot enthalten.

  1. EIGENTUMSVORBEHALT

Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Preises Eigentum von Pioneer Aircraft. Alle Risiken der Beschädigung und/oder des Verlusts der Produkte gehen bei Lieferung auf den Kunden über.

  1. GARANTIE

1. Der Käufer muss Pioneer Aircraft jede Beanstandung oder jeden Mangel innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung bzw. bei verborgenen Vertragswidrigkeiten und verborgenen Mängeln, die nicht sofort nach der Lieferung überprüft werden können, innerhalb von 8 Tagen nach deren Entdeckung schriftlich mitteilen, innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung unter Androhung der Verwirkung.

Die gesetzliche Gewährleistung ist nicht gültig, wenn der Käufer den Mangel nicht gemäß dem obigen Artikel anzeigt und nicht unverzüglich die Möglichkeit gibt, den Mangel zu beheben.

Falls die Nichtkonformitäten und/oder Mängel der Produkte von Pioneer Aircraft/Alpi Aviation anerkannt werden, sieht die Garantie die Reparatur der Produkte oder der als mangelhaft anerkannten Komponenten innerhalb der normalerweise erforderlichen technischen Zeiten.

In keinem Fall ist Pioneer Aircraft für Fehlfunktionen der vom Käufer gelieferten Ausrüstung verantwortlich. Die Garantie ist nicht gültig, wenn das Flugzeug unsachgemäß benutzt und nicht korrekt und sorgfältig gewartet wird.

Die Garantie ist nicht gültig, wenn das Flugzeug von einem nicht autorisierten Service-Center gewartet wird. Die Garantie ist nicht gültig, wenn das Flugzeug durch den Einbau von nicht vom Hersteller zugelassenen Ausrüstungen und/oder Ersatzteilen verändert oder von nicht kompetenten Dritten repariert wurde.

Normaler Verschleiß ist von der Garantie nicht abgedeckt.

Akkus sind von der Garantie ausgeschlossen.

Die Kosten für die Beförderung, den Transport und die Reise im Falle eines Defekts/einer Fehlfunktion sind nicht durch die Garantie abgedeckt.

JEDE WEITERE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER EIGNUNG ODER

MARKTGÄNGIGKEIT SOWIE JEDE ANDERE VERPFLICHTUNG ODER HAFTUNG FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN SIND, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HIERMIT AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN.

SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, WIRD HIERMIT AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN UND DARAUF VERZICHTET.

D. KEINE WIEDERAUSFUHR NACH RUSSLAND

  1. Der Käufer darf weder direkt noch indirekt in die Russische Föderation oder zur Verwendung in der Russischen Föderation gelieferte Güter verkaufen, exportieren oder reexportieren, die unter den Anwendungsbereich von Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates fallen.
  2. Der Käufer unternimmt alle Anstrengungen, um sicherzustellen, dass der Zweck von Absatz (1) nicht durch Dritte in der weiteren Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, vereitelt wird.
  3. Der Käufer richtet einen angemessenen Überwachungsmechanismus ein und erhält ihn aufrecht, um Verhaltensweisen von Dritten in der weiteren Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, aufzudecken, die den Zweck von Absatz (1) vereiteln würden.
  4. Jeder Verstoß gegen die Absätze (1), (2) oder (3) stellt einen wesentlichen Verstoß gegen ein wesentliches Element dieser Vereinbarung dar, und Pioneer Aircraft ist berechtigt, angemessene Abhilfemaßnahmen zu verlangen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf zu:
  • Beendigung dieser Vereinbarung
  • und (ii) eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des Gesamtwerts dieses Abkommens oder des Preises der ausgeführten Waren, je nachdem, welcher Wert höher ist.

5. Der Käufer informiert Pioneer Aircraft/Alpi Aviation unverzüglich über alle Probleme bei der Anwendung der Absätze (1), (2) oder (3), einschließlich aller relevanten Aktivitäten Dritter, die den Zweck von Absatz (1) vereiteln könnten.

Der Käufer stellt Pioneer Aircraft/Alpi Aviation Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Absatz (1), (2) und (3) innerhalb von zwei Wochen nach dem einfachen Ersuchen um solche Informationen zur Verfügung.

E. RECHT UND GERICHTSSTAND

Die Verpflichtungen unterliegen dem Deutschen Recht und sind nach diesem auszulegen. Das Wiener

Übereinkommen vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung auf die Lieferung von Produkten, die unter diesem Vertrag.

Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien unterliegen der Zuständigkeit und dem ausschließlichen Gerichtsstand der zuständigen Gerichte von Ahaus, Deutschland. Ungeachtet des Vorstehenden ist Pioneer Aircraft berechtigt, nach eigenem Ermessen ein Verfahren vor dem Gericht des Sitzes des Kunden einzuleiten.

 

 

Vreden, 01.05.2023

 

 

Ronny Groeneveld

Geschäftsführer